Schönes Haus im Zentrum von Llafranc, 130 m vom Strand
Haus
MIETEN
Land / Provinz
Spanien - Gerona / Girona
Stadt und Zone
Llafranc - Centre
Kapazität
3 schlafzimmer / 8 personen
Wohnfläche
178 m2
Pool
Nein
Mieten
Merkmale
Beschreibung
Wunderschöner Neubau im Zentrum von Llafranc, Costa Brava, nur 130 m vom Strand entfernt.
In der Nähe des Strandes und aller Dienstleistungen bietet dieses fantastische Haus mit einer Kapazität für 8 Personen ein Wohn- und Esszimmer mit Zugang zu einer schönen Terrasse im Erdgeschoss sowie eine große, voll ausgestattete Küche, ein Schlafzimmer mit Doppelbett und ein Badezimmer mit Dusche .
Im ersten Stock befinden sich 2 Schlafzimmer (eins mit 2 Einzelbetten, ein weiteres mit 2 Einzelbetten und einem Hochbett), beide en-suite mit integriertem Bad. Darüber hinaus finden wir ein zweites Wohnzimmer mit einer großen Solariumterrasse, ideal, um sich nach einem Strandtag zu entspannen..
Privat-Garage für 2 Fahrzeuge.
Das Haus verfügt über WIFI und Klimaanlage
Wir erinnern Sie daran, dass Bettwäsche und Handtücher nicht im Preis inbegriffen sind. Sie können gegen einen Aufpreis von 10 € pro Person für Bettwäsche und 10 € pro Person für Handtücher gemietet werden. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie interessiert sind, damit wir bei Ihrer Ankunft alles für Sie bereithalten können.
Bei weiteren Fragen zu dieser Immobilie zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Wasserbeschränkungen: Wir informieren Sie, dass es gemäß der Gesetzesverordnung 1/2023 vom 28. Februar aufgrund der extremen Dürre, die wir erleben, verboten ist, den Rasen von Privatgrundstücken zu bewässern. Es gibt auch Einschränkungen bei der Befüllung von Poolanlagen und beim persönlichen Wasserverbrauch. Aufgrund dieser Ausnahme können wir weder den Zustand der Gärten und Pools noch mögliche Einschränkungen bei deren Nutzung garantieren. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. RESOLUCIÓ ACC/747/2023, de 6 de març
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, die von der Regierung von Katalonien (Generalitat de Catalunya) und/oder anderen zuständigen öffentlichen Verwaltungen beschlossenen Maßnahmen zur Bewältigung von Wasserknappheit in ihrem Gebiet einzuhalten. In Übereinstimmung mit den Vorschriften können Leistungen, die nicht normal erbracht werden können, beeinträchtigt werden, ohne dass dies zu irgendeiner Art von Entschädigung führt.